Update zur DSGVO

All­mäh­lich steigt die Ner­vo­si­tät in den ein­zel­nen Unter­neh­men; rückt doch die Inkraft­set­zung der DSGVO – Daten­schutz­grund­ver­ord­nung – am 25. Mai 2018 immer näher.

Beitragsbild DSGVO

Quel­le: pixabay.com von skylarvision

Der Zeit­plan wackelt…

Dabei ist aller­or­ten fest­zu­stel­len, dass bis­lang weder die Unter­neh­men noch die bestell­ten Daten­schutz­be­auf­trag­ten immer in jedem Thema sat­tel­fest sind. Auch die Behör­den sind nicht immer im Zeit­plan. So hat das Baye­ri­sche Lan­des­amt noch immer nicht das For­mu­lar frei­ge­schal­tet, in dem man den bestell­ten Daten­schutz­be­auf­trag­ten mel­den kann. Es fin­det sich ledig­lich der Hin­weis, dass es noch vor dem 25.5. frei­ge­schal­tet wer­den soll. In ande­ren Bun­des­län­dern fin­den sich auf den Home­pages der Lan­des­äm­ter für Daten­schutz kei­ner­lei Hin­wei­se oder Formulare.

Zur Erin­ne­rung: Bis zum 25. Mai 2018 muss jedes Unter­neh­men sei­nen bestell­ten Daten­schutz­be­auf­trag­ten benen­nen und an das jewei­li­ge Lan­des­amt für Daten­schutz mel­den. Wie dies in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern gere­gelt ist, ist hier schön zusam­men­ge­fasst.

kreise_team_lang

Ein Gedanke zu „Update zur DSGVO

Kommentare sind geschlossen.