Kein April­scherz : Strea­ming­diens­te funk­tio­nie­ren ab sofort europaweit

Ab sofort im Urlaub den Strea­ming-Account frei nut­zen? Das geht nun seit dem 1. April 2018 dank der EU-Portabilitätsverordnung!

Beitragsbild EU-Portabilitätsverordnung

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Facts zur Portabilitätsverordnung

Am. 1. April trat die Ver­ord­nung mit dem sper­ri­gen Namen „Por­ta­bi­li­täts­ver­ord­nung“ in Kraft. Dar­un­ter ver­steht sich, dass alle Ver­brau­cher Strea­ming­diens­te auch im euro­päi­schen Aus­land unein­ge­schränkt ohne Geo­blo­cking nut­zen können.

Dabei kön­nen audio­vi­su­el­le Strea­ming- und On-Demand-Diens­te kos­ten­los wäh­rend des kurz­fris­ti­gen Auf­ent­halts (bis drei Mona­te) im Aus­land genutzt wer­den. Die Ver­ord­nung bezieht sich dabei expli­zit auf Audio- und Video­diens­te. Das bedeu­tet, dass ab sofort der im Inland gebuch­te Strea­ming­dienst (z.B. Spo­ti­fy, Sky, Net­flix) nun auch im Urlaub genutzt wer­den kann. Damit trägt die Euro­päi­sche Union mit ihrem Pro­gramm „Digi­tal Sin­gle Mar­ket“, dem Umstand Rech­nung, dass bereits über die Hälf­te des Inter­net­zu­gangs in der EU über mobi­le Devices erfolgt.

Quelle: European Commission

Quel­le: Euro­pean Commission

Quelle: European Commission

Quel­le: Euro­pean Commission

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