Update zur DSGVO
Allmählich steigt die Nervosität in den einzelnen Unternehmen; rückt doch die Inkraftsetzung der DSGVO – Datenschutzgrundverordnung – am 25. Mai 2018 immer näher.

Der Zeitplan wackelt…
Dabei ist allerorten festzustellen, dass bislang weder die Unternehmen noch die bestellten Datenschutzbeauftragten immer in jedem Thema sattelfest sind. Auch die Behörden sind nicht immer im Zeitplan. So hat das Bayerische Landesamt noch immer nicht das Formular freigeschaltet, in dem man den bestellten Datenschutzbeauftragten melden kann. Es findet sich lediglich der Hinweis, dass es noch vor dem 25.5. freigeschaltet werden soll. In anderen Bundesländern finden sich auf den Homepages der Landesämter für Datenschutz keinerlei Hinweise oder Formulare.
Zur Erinnerung: Bis zum 25. Mai 2018 muss jedes Unternehmen seinen bestellten Datenschutzbeauftragten benennen und an das jeweilige Landesamt für Datenschutz melden. Wie dies in den einzelnen Bundesländern geregelt ist, ist hier schön zusammengefasst.
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