Wer ist auf die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung vorbereitet?

Der Daten­schutz ist – und bleibt – ein sehr wich­ti­ges und viel dis­ku­tier­tes Thema. Viele Unter­neh­men wis­sen nicht, ob die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) auch für ihr Unter­neh­men greift – wüss­ten Sie es?

Beitragsbild Grundgesetz

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Knapp die Hälf­te der Unter­neh­men in Deutsch­land sind unvorbereitet

Glaubt man der Umfra­ge, die im Auf­trag des Sicher­heits­un­ter­neh­mens Watch­Guard durch­ge­führt wurde, dann wis­sen 47 % der Unter­neh­men in Deutsch­land noch immer nicht, ob die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) auch für ihr Unter­neh­men greift. Befragt wur­den 277 Unter­neh­men aus Deutsch­land im ers­ten Halb­jahr 2017. 44 % geben sogar an, dass sie nicht wis­sen, ob sich ihr Unter­neh­men mit der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung aus­ein­an­der gesetzt hat.

Für alle, denen es ähn­lich geht, sei auf unse­ren Blog vom 21. Novem­ber 2017 ver­wie­sen. Hier haben wir im Arti­kel “5 Fak­ten über die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO)” alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zum Thema zusam­men­ge­stellt. Kurz zusam­men­ge­fasst: die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (eng­lisch GDPR – Gene­ral Data Pro­tec­tion Regu­la­ti­on) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und regelt den Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in allen Unter­neh­men in Euro­pa. Das beginnt bereits bei der Per­so­nal­ak­te und geht tief in die Samm­lung von CRM-Daten hin­ein. Nicht uner­wähnt blei­ben soll­te, dass nun dras­ti­sche Stra­fen bei Nicht­be­ach­tung mög­lich sind. Diese lie­gen bei maxi­mal 2 % des welt­wei­ten Jah­res­um­sat­zes des Unter­neh­mens oder 10 Mil­lio­nen EURO. Dabei gilt jeweils die grö­ße­re Zahl. Damit ist der Daten­schutz in Euro­pa kein zahn­lo­ser Tiger mehr, son­dern defi­ni­tiv eine unter­neh­me­ri­sche Herausforderung.

BVDW-Pra­xis­leit­fa­den erschienen

Für alle die sich tie­fer in das Thema ein­le­sen wol­len, möch­ten wir daher auf den vor ein paar Tagen erschie­ne­nen Pra­xis­leit­fa­den des BVDW (Bun­des­ver­band Digitale Wirt­schaft e.V.) zur EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung 2018 ver­wie­sen. Der Leit­fa­den geht dabei beson­ders auf die Anfor­de­run­gen der Medi­en­wirt­schaft ein und beschreibt anschau­lich den Umgang mit Daten in Unter­neh­men der moder­nen Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft. Dabei trägt das Gesetz nicht immer den Anfor­de­run­gen der Digi­tal­wirt­schaft und der wach­sen­den Aus­ein­an­der­set­zung mit Daten­mo­del­len Rech­nung, son­dern bleibt oft formalistisch.

Der Leit­fa­den kann beim BVDW ange­for­dert oder auf www.bvdw-datenschutz.de in der stän­dig aktua­li­sier­ten Form ein­ge­se­hen und down­gel­oa­ded wer­den.

Check­lis­ten zum Audit

Abge­run­det wird der Leit­fa­den mit einem Kapi­tel mit hilf­rei­chen Check­lis­ten, was bis zum Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung abge­hakt wer­den muss. STUDIO GONG ist der­zeit dabei seine daten­be­zo­ge­nen Pro­zes­se zu über­prü­fen und zu doku­men­tie­ren, hat dazu bereits einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten benannt und plant die­sen Pro­zess bis zum Ende Janu­ar 2018 abge­schlos­sen zu haben.

Mehr Infor­ma­tio­nen zur o.g. Stu­die erhal­ten Sie im Arti­kel “47 Pro­zent der Unter­neh­men ohne Bewusst­sein beim Thema DSGVO von www.watchguard.com.

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