Wor­auf Sie beim Arbeits­zeug­nis ach­ten müssen

Fast jeder, der im Berufs­le­ben steht, hat sei­nen Arbeit­ge­ber schon ein­mal gewech­selt. Der Aus­tritt aus einem Unter­neh­men kann ver­schie­de­ne Grün­de und etli­che Aus­wir­kun­gen haben. Eines soll­te es auf jeden Fall mit sich zie­hen: das Arbeitszeugnis.

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Warum brau­che ich ein Arbeitszeugnis?

Das Arbeits­zeug­nis doku­men­tiert Berufs­er­fah­rung und ist somit die Ein­tritts­kar­te in einen neuen Job. Es beschreibt, wie genau Ihr Arbeits­all­tag aus­ge­se­hen hat sowie wel­che Fähig­kei­ten und Qua­li­fi­ka­tio­nen gefragt waren. Es muss der Wahr­heit ent­spre­chen und wohl­wol­lend die Leis­tung des Arbeit­neh­mers wider­spie­geln. Außer­dem ist der Arbeit­ge­ber zur Aus­stel­lung eines Arbeits­zeug­nis­ses verpflichtet.

Wel­che Art von Zeug­nis­sen gibt es?

Bei den Arbeits­zeug­nis­sen unter­schei­det man fol­gen­de Arten:

  • Das ein­fa­che Arbeitszeugnis
    Es gibt Auf­schluss über die Dauer, die Art der Beschäf­ti­gung und das Unter­neh­men, für das Sie tätig waren. Diese Anga­ben müs­sen zwin­gend in einem Zeug­nis ent­hal­ten sein.
  • Das qua­li­fi­zier­te Arbeitszeugnis
    Hier wird nicht nur der Nach­weis über eine Beschäf­ti­gung erbracht, son­dern auch die Bewer­tung und Leis­tung der sozia­len Kom­pe­ten­zen in der vor­an­ge­gan­ge­nen Tätig­keit. Zudem wird das all­ge­mei­ne Ver­hal­ten im Unter­neh­men, die Qua­li­tät Ihrer Kon­tak­te zu Kol­le­gen, Vor­ge­setz­ten und Kun­den sowie ande­ren Geschäfts­part­nern beleuch­tet. Ein wich­ti­ger, oft ver­nach­läs­sig­ter Punkt ist, ob sie die Firma auf eige­nen Wunsch ver­las­sen haben oder ent­las­sen wurden.
  • Das Dienst-/Aus­bil­dungs- und Praktikumszeugnis
    Auch Beam­te erhal­ten bei Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses ein Zeug­nis, das soge­nann­te Dienst­zeug­nis. Wer eine Aus­bil­dung oder ein Prak­ti­kum in einem Unter­neh­men absol­viert, hat eben­falls einen Anspruch auf ein Zeugnis.
  • Das Zwi­schen­zeug­nis
    Wie der Name schon sagt, dient es der zwi­schen­zeit­li­chen Bestä­ti­gung der Arbeits­stel­le sowie der Bewer­tung der Arbeits­qua­li­tät. In Form und Inhalt gleicht es dem nor­ma­len Arbeits­zeug­nis. Grün­de für die Bean­tra­gung eines Zwi­schen­zeug­nis­ses kön­nen Umstruk­tu­rie­run­gen in der Firma, Wech­sel eines Vor­ge­setz­ten oder Eltern­zeit sein.

Was will mir mein Zeug­nis sagen?

Wie bereits erwähnt, haben Sie als Arbeit­neh­mer Anspruch auf ein Zeug­nis. Dar­aus resul­tie­rend ist eine Art Geheim­spra­che ent­stan­den, die Arbeit­ge­ber bei der Erstel­lung von Zeug­nis­sen ver­wen­den. Diese in der Pra­xis ange­wand­te Zeug­nis­spra­che ist auf viel­fäl­ti­ge Art und Weise zu ent­schlüs­seln. Die Ver­wen­dung von beson­ders wohl­wol­len­den und posi­ti­ven Äuße­run­gen dient nicht sel­ten in Wahr­heit zur Beschrei­bung von Män­geln bei Mit­ar­bei­tern. Zeug­nis­se rich­tig zu inter­pre­tie­ren, fällt den meis­ten Arbeit­neh­mern mit einem all­ge­mei­nen Sprach­ver­ständ­nis meist sehr schwer. Die­ses Fach­wis­sen soll­ten Sie sich des­halb im Bedarfs­fall durch ein­schlä­gi­ge Lite­ra­tur aneig­nen oder das Zeug­nis durch einen Fach­mann prü­fen las­sen. Es ist wie in den Tex­ten der Songs, die von unse­ren ver­mark­te­ten Sen­dern gespielt wer­den: It´s said by the unsaid! Anders aus­ge­drückt tref­fen Arbeit­ge­ber im Arbeits­zeug­nis Aus­sa­gen über Arbeit­neh­mer, ohne das Kind beim Namen zu nennen.

Tipps für ein aus­sa­ge­fä­hi­ges Arbeitszeugnis

Deutsch­land ist das Land der Regeln und Nor­men. Für das Arbeits­zeug­nis wären diese wün­schens­wert, sie exis­tie­ren aber nicht. Den­noch haben sich gewis­se Stan­dards durch­ge­setzt. Ach­ten Sie ins­be­son­de­re auf fol­gen­de Attri­bu­te und Vorgaben:

  1. Ist der Auf­bau logisch?
    Wurde das Zeug­nis logisch auf­ge­baut und beinhal­tet die not­wen­di­gen Teile Ein­lei­tung, Wer­de­gang, Stel­len­be­schrei­bung, Leis­tungs­be­ur­tei­lung, Ver­hal­tens­be­wer­tung und Schlussteil?
  2. Sind for­ma­le Kri­te­ri­en erfüllt?
    Vom Bun­des­ar­beits­ge­richt wur­den Kri­te­ri­en defi­niert, die ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen, wie z.B. Qua­li­tät des Papiers, kor­rek­ter Brief­kopf, keine Fle­cken, keine Ver­bes­se­run­gen oder Strei­chun­gen, ein­heit­li­ches Schrift­bild, Unter­schrift und Stempel.
  3. Ach­ten Sie auf Fristen!
    Für die Erstel­lung eines Arbeits­zeug­nis­ses haben Sie nur inner­halb von 3 Jah­ren einen Anspruch. Jedoch emp­feh­len wir, die Arbeits­be­ur­tei­lung bereits noch wäh­rend der Beschäf­ti­gung anfer­ti­gen zu las­sen, da die Leis­tung noch prä­sen­ter und die Abstim­mung mit der Per­so­nal­ab­tei­lung oder Vor­ge­setz­ten ein­fa­cher ist. Prü­fen Sie Ihre Unter­la­gen außer­dem auf Aus­schluss­fris­ten, um einen frü­he­ren Anspruchs­ver­fall nicht zu versäumen!
  4. Hin­ter­fra­gen Sie die Inhalte!
    Steht in Ihrem Zeug­nis, dass Sie sich aktiv in einem Ver­ein enga­gie­ren, krank­heits­be­dingt aus­ge­fal­len sind, einer Gewerk­schaft oder gar dem Betriebs­rat ange­hö­ren? Dann soll­ten Ihre Alarm­glo­cken läu­ten! Diese Hin­wei­se stel­len Sie in ein schlech­tes Licht und sind keine qua­li­ta­ti­ven Beur­tei­lun­gen Ihrer Tätig­kei­ten. Nut­zen Sie Ihr Recht auf Korrektur.
  5. Zeug­nis selbst schreiben?
    Wenn Ihr Vor­ge­setz­ter Sie bit­tet, das Zeug­nis selbst zu schrei­ben, bringt das Vor- und Nach­tei­le mit sich. Sie haben zwar so einen direk­ten Ein­fluss, aber es ist auch ver­lo­ckend, sich zu gute Bewer­tun­gen aus­zu­stel­len. Auch die Gefahr, fal­sche For­mu­lie­run­gen zu ver­wen­den, soll­ten Sie nicht unter­schät­zen. Nut­zen Sie daher Mus­ter­for­mu­lie­run­gen wie sie bei­spiels­wei­se die Inter­net-Job­bör­se Monster.de zur Ver­fü­gung stellt.

Fazit

Wenn eine wich­ti­ge Ver­än­de­rung im Arbeits­ver­hält­nis ansteht, ist die Erstel­lung eines Arbeits­zeug­nis­ses wich­tig für Ihre beruf­li­che Zukunft. Aller­dings ist nur eine for­mal und inhalt­lich kor­rek­te Form für Sie von Nut­zen. Che­cken Sie Ihre Kon­tak­te und pro­fi­tie­ren Sie vom Wis­sen ande­rer, um Ihre Zukunft zu sichern.

Wei­te­re inter­es­san­te Infor­ma­tio­nen zum Thema lie­fert die Kar­rie­re­bi­bel.

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